Diese Meldung wurde am 30.06.2024 via api erstellt.
Die Meldung konnte leider nicht bearbeitet werden.
Hierbei handelt es sich nicht um eine offizielle Beschilderung, die eine rechtliche Auswirkung hätte. Diese Form der Beschilderung kann grundsätzlich jede Person an ihrem Grundstück anbringen.
Daher gibt es hier keinen Handlungsbedarf.
Der Grundstückseigentümer kann die Beschilderung eigenständig entfernen.
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Verkehr (Verkehr@Lohmar.de)" weitergeleitet.
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Ordnungsamt (Ordnungsamt@Lohmar.de)" weitergeleitet.